Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: boden.gewaesser@kreis-oh.de(Boden. Gewässer)
E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de(Naturschutz)
Liegeschaften (Gebühren & Beiträge)
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Telefon Festnetz: +494361 4937 31
Telefon Festnetz: +494361 4937 38
Telefon Festnetz: +494361 4937 36
Stichwörter
Anliegerbeitrag, Ausbaubeitrag, Erschließungsbeiträge, Gebühr für Straßenreinigung, Gebühren, Gebührensatzung, Geld für Straßenreinigung, Hafengebühren, Niederschlagswassergebühren, Schmutzwassergebühren, Straßenausbaubeiträge, Straßenbaubeiträge, straßenbeleuchtung, Straßeninstandsetzung, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Straßenreinigungsgebühren, Straßenreinigungssatzung, Straßenschäden, Straßenunterhaltung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Klärwerk, Abwasser