Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Ansprechpartner
Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: boden.gewaesser@kreis-oh.de(Boden. Gewässer)
E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de(Naturschutz)
Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 3 Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abwasser, Klärwerk