Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Kiel: Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Hinweise für Kiel: Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten für Kleinkläranlagen zwischen dem Tiefbauamt (Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen) und dem Umweltschutzamt (Untere Wasserbehörde) aufgeteilt.
Die Erlaubnis zur Einleitung des in der Kleinkläranlage behandelten Abwassers in die Untergrundschichten oder ein Gewässer erteilt die untere Wasserbehörde. Sie erteilt auch die Genehmigung für den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen. In der Genehmigung ist als Auflage vorgegeben, dass der*die Betreiber*in eine Wartungsfirma zu beauftragen hat, die die Anlage in regelmäßigen Abständen untersucht. Die Untersuchungsberichte erhält die untere Wasserbehörde, die den Betreiber bei festgestellten Mängeln auffordert, diese Mängel zu beseitigen. Insofern obliegt der unteren Wasserbehörde auch die Aufsicht über diese Anlagen.
Die Schlammabfuhr regelt hingegen das Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung
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Stichwörter
Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Entwässerung, Schmutzwasser, Entwässerungsauskunft, Entwässerungsgenehmigung, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kleinkläranlagen, Schmutzwassereinleitung, Sielkataster
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
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E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abwasser, Klärwerk