• Mehlbek (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Jagderlaubnis Erteilung

Jagderlaubnis erhalten

Wenn Sie auf fremdem Grundstück jagen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Jagderlaubnis erhalten.

Beschreibung

Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.

Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.

Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.

Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.

Zuständigkeit

Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Ansprechpartner

Kreis Steinburg - III11 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Jagdbehörde

Adresse

Hausanschrift

Viktoriastraße 16-18

25524 Itzehoe

Postanschrift

Viktoriastraße 16-18

25524 Itzehoe

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Version

Technisch erstellt am 10.12.2024

Technisch geändert am 10.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
  • Jagdschein

Voraussetzungen

  • Unterschriebene Jagderlaubnis

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
  • Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
  • Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
  • Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.

Fristen

Antragsfrist: 0 bis 4 Wochen (Die Frist beginnt, sobald Sie die Jagderlaubnis erhalten haben.)

Bearbeitungsdauer

3 Wochen (Nach Ablauf von drei Wochen nach Anzeige der Jagderlaubnis bei der zuständigen Jagdbehörde ohne Rückmeldung beziehungsweise Beanstandung dürfen Sie die Jagd aufnehmen.)

Kosten

Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein am 25.03.2024

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Jagdgebiet, Jagdlizenz, Jagderlaubnisschein, Jagdvertrag, Jagdgenehmigung, Jagdnutzung, Jagdermächtigung, Hege, Jagdberechtigung, Wildhege, Jagdrevier, Jagdbezirk, Begehungsschein, Jagdrecht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020