Jagderlaubnis Erteilung

    Jagderlaubnis erhalten

    Wenn Sie auf fremdem Grundstück jagen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Jagderlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.

    Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.

    Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.

    Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.

    Zuständigkeit

    Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

    Hinweise für Kiel: Hinweise Marder

    Die Untere Jagdbehörde ist auch zuständig bei Anliegen und Problemen mit Mardern. Die Bürger*innen erhalten dann von der Unteren Jagdbehörde die Nummer des zuständigen Stadtjägers.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Fabrikstraße 8-10

    24103 Kiel

    Gebühren können nur per EC-Karte bezahlt werden.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz: Fabrikstraße
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Fabrikstraße
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linie:
      • Bus: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstags von 08.30 - 13.00 Uhr und donnerstags von 8.30 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Buchstaben A - F

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2185

    • Buchstaben G - M

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2192

    • Buchstaben N - Z

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4293

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
    • Jagdschein

    Voraussetzungen

    • Unterschriebene Jagderlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
    • Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
    • Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
    • Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.

    Fristen

    Antragsfrist: 0 bis 4 Wochen (Die Frist beginnt, sobald Sie die Jagderlaubnis erhalten haben.)

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen (Nach Ablauf von drei Wochen nach Anzeige der Jagderlaubnis bei der zuständigen Jagdbehörde ohne Rückmeldung beziehungsweise Beanstandung dürfen Sie die Jagd aufnehmen.)

    Kosten

    Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein am 25.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Jagdbezirk, Jagdrecht, Jagdlizenz, Jagdrevier, Begehungsschein, Hege, Jagdvertrag, Jagderlaubnisschein, Wildhege, Jagdgenehmigung, Jagdberechtigung, Jagdermächtigung, Jagdgebiet, Jagdnutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de