Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

    Hochwasser / Hochwasserschutz

    Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

    Beschreibung

    Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

    Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

    Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
    • die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
    • an die örtliche Feuerwehr.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0

    E-Mail: poststelle@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Natur und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 3 - Sachbereich 30 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    23758 Oldenburg in Holstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Markt
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4361 498-180

    Telefon Festnetz: +49 4361 498-0

    E-Mail: info@stadt-oldenburg.landsh.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Oldenburg i. H.

    Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.

    IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".

    Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der "Hochwasserschutzfibel" des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Sturmflut, Hochwasserrisiko, Hochwassergefahr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English