Hochwasser / Hochwasserschutz
Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Beschreibung
Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
- die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die örtliche Feuerwehr.
Ansprechpartner
Feuerwehr; Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz im Öffentlichen Verkehrsraum
Bushaltestelle Bornhövedstraße
Bus: Line 7
Weitere Informationen
Hier finden Sie informationen zum Selbstschutz bei Sturmflut und Hochwasser.
Stichwörter
Alarm, Deutsches Rotes Kreuz, DRK, Erste Hilfe, Feuer, Feuerwehr, Johanniter, Johanniter, Malteser, Malteser, Zivildienst
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 
Kontakt
E-Mail: wasserbehoerde@luebeck.de
Internet
Stichwörter
ableiten, Absenkung Grundwasser, Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Bodenbeschaffenheit, Bohrungen, Brunnen, einleiten, entnehmen, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Erdaufschlüsse, Erdbohrungen, Fluss, Flüsse, Flussläufe, Gartenbrunnen, Gewässer, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gewässernutzung, Gewässerschutz, Gewässerverunreinigung, Gewässerverunreinigung, Wassergefährdung, Grundwasser, Grundwasserabsenkung, Grundwasserentnahme, Grundwasserschutz, Grundwasseruntersuchungen, Heizöltanks, Hochwasser, Hochwasserschutz, Hochwasserwarnung, Kanalisation, Kläranlage, Kleinkläranlagen, Küstengewässer, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Landeswassergesetz, Oberflächengewässer, Rahmenrichtlinien, Regenwasser, Richtlinien für Gewässer, Schaden, Schutz vor Hochwasser, See, Sicherung Grundwasser, Tankstellen, Teich, Ufer, untere Wasserbehörde, Verunreinigung, Wasserbehörde, Wasserentnahme, wassergefärdende Stoffe, Wasserhaushalt, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserschutz, Wasserspiegel, Wasserverunreinigung, Wasserwirtschaft, wasssergefährdende Stoffe
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sturmflut, Hochwasserrisiko, Hochwassergefahr