Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken Erteilung

    Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung

    Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung, die von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt ausgestellt wird.

    Beschreibung

    Bei der Verbringung aus EU-Ländern und der Einfuhr von lebenden Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union (EU), müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. In dieser Gesundheitsbescheinigung wird die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Verbringung/Einfuhr durch eine Amtstierärztin/einen Amtstierarzt bestätigt.

    Tiere, welche die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von lebenden Tieren muss immer über eine Grenzkontrollstelle erfolgen.

    Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten erleichterte Bestimmungen. Grundsätzlich müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen von der Haustierärztin/dem Haustierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung bestätigt wird. Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen.

    Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern (Haustier Einfuhr) ist nicht ohne weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

    Bei Reisen mit Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

    Wer Hunde oder Katzen aus anderen EU-Ländern verbringt bzw. aus Drittstaaten in die EU einführt, um sie zu verkaufen, hat weiterreichende Vorschriften einzuhalten. Diese können bei der zuständigen Veterinärbehörde oder der Grenzkontrollstelle, über die die Tiere eingeführt werden sollen, erfragt werden.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@dithmarschen.de

    Telefon Festnetz: 0481 97-9350

    Fax: 0481 97-9355

    Formulare

    Anmeldung Tiertransport Ausland
    Anmeldung Pferdetransport Ausland

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationspapiere der Tiere, zum Beispiel:

    • Heimtierpass,
    • Equidenpass (Identitätsdokument für Pferde)
    • Rinderpass
    • Handelsdokumente
    • Transportbescheinigungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Welpen ohne einen ausreichenden Tollwutschutz dürfen nach Deutschland weder aus anderen Mitgliedsstaaten verbracht noch aus Drittstaaten importiert werden.
    Die Tiere haben somit zum Zeitpunkt des Handels oder des Reiseverkehrs immer ein Alter von mindestens 15 Wochen.

    Für das Reisen mit Heimtieren aus einigen Drittstaaten muss 3 Monate vor der Einfuhr ein Ergebnis einer Antikörperuntersuchung gegen Tollwut vorliegen.

    Kosten

    Für notwendige amtstierärztliche Atteste und Veterinärkontrollen vor Ort werden Veterinärgebühren erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)