Streitschlichtung Durchführung obligatorisch

    Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

    Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Südangeln - Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Toft 7

    24860 Böklund

    Öffnungszeiten

    Mo  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossen Do  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04623 78-0(Zentrale)

    Fax: 04623 78-400

    E-Mail: info@amt-suedangeln.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Aufzug vorhanden:
          ja

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2023 (von: Webservice, Amt Südangeln)

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Webservice, Amt Südangeln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
    • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.

    Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schiedswesen, Schiedsleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)