Streitschlichtung Durchführung obligatorisch

    Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

    Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Niedernstr. 6

    24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4392 40101

    Fax: +49 4392 401133

    E-Mail: info@amt-nortorfer-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2010 (von: Amt Nortorfer-Land Webservice)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Lohse, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Schiedsamtsbezirk 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiegkoppel 9

    24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

    Weitere Informationen

    zuständig für: Nortorf, Gnutz, Krogaspe, Schülp b. Nortorf und Timmaspe

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2011 (von: Amt Nortorfer-Land Webservice)

    Technisch geändert am 08.09.2021 (von: Lohse, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
    • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.

    Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schiedswesen, Schiedsleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)