Streitschlichtung Durchführung obligatorisch

    Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

    Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Landschaft Sylt

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Nielsen-Str. 1

    25980 Sylt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 08:00 - 12:30 Uhr Mo.-Do. 14:00 - 17:00 Uhr Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4651 851-0

    Fax: +49 4651 851-290

    E-Mail: info@gemeinde-sylt.de

    Weitere Informationen

    Die Aufgaben des Amts Landschaft Sylt werden von der Gemeinde Sylt getätigt. Die Zuständigkeiten finden Sie unter "Gemeinde Sylt" in den entsprechenden Abteilungen.

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Sylt - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnweg 20-22

    25980 Sylt

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"

    Bus: Linie: 4

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag                        08:00 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                14:00 - 17:00 Uhr Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851-0

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt, Sozialamt, Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2010 (von: Sarah Johannsen)

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: Scotti, Norman)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
    • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.

    Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schiedswesen, Schiedsleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)