Streitschlichtung Durchführung obligatorisch

    Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

    Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Schiedswesen

    I. Schiedsamtsbezirk Meldorf

    Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.

    Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
    Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172

    II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf

    Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.

    Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
    Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt,  04805/995474

    I. Schiedsamtsbezirk Meldorf

    Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.

    Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
    Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172

    II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf

    Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.

    Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
    Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt,  04805/995474

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 200 Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf

    Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: Rau, Karin)

    Technisch geändert am 31.05.2024 (von: Rau, Karin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
    • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.

    Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schiedswesen, Schiedsleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)