Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

    Ansprechpartner

    Amt Boostedt-Rickling - A03.3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Hausanschrift

    Dorfstraße 34

    24635 Rickling

    Außenstelle der Amtsverwaltung

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 14.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 14.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2023

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Amt Boostedt-Rickling

    Adresse

    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Dorfstraße 34

    24635 Rickling

    Außenstelle der Amtsverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 14.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 14.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4393 9976-0

    Telefon Festnetz: 04328 179-0

    Fax: +49 4393 9976-50

    E-Mail: info@amt-boostedt-rickling.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Girocard, Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22

    BIC: NOLADEF1SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kirche austreten, evangelisch, Kirche Austritt, Kirchenaustritt, christlich, Konfession, katholisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020