• Grauel (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Kirchenaustritt Bescheinigung

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Beschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Ansprechpartner

Amt Mittelholstein - Fachdienst - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 15

24594 Hohenwestedt

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen Zuordnung Ansprechpartnerinnen im Standesamt: Frau Reisenauer A - D Frau Sommer-Hebbeln E - Kr Frau G. Rohwer Ks - Ro Frau C. Rohwer Rp - Z ; Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen Zuordnung Ansprechpartnerinnen im Standesamt: Frau Reisenauer A - D Frau Sommer-Hebbeln E - Kr Frau G. Rohwer Ks - Ro Frau C. Rohwer Rp - Z

Bankverbindung

Gemeindekasse Hohenwestedt

Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt

IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

BIC: NOLADE21HWS

Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

Version

Technisch erstellt am 01.07.2022

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt Mittelholstein - Fachbereich V - Bürgerservice

Adresse

Hausanschrift

Lindenstraße 21

24594 Hohenwestedt

Bürgerbüro

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Kaiserstraße 11

25557 Hanerau-Hademarschen

Bürgerbüro

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Hauptstraße 60

24634 Padenstedt

Bürgerbüro nur Di. von 15-18 Uhr geöffnet

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Am Raiffeisenturm 2

24613 Aukrug

Bürgerbüro

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Am Markt 15

24594 Hohenwestedt

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

Kontakt

Fax: +49 4871 36-36

Telefon Festnetz: +49 4871 36-0

E-Mail: info@amt-mittelholstein.de

Internet

Bankverbindung

Gemeindekasse Hohenwestedt

Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt

IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

BIC: NOLADE21HWS

Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

Version

Technisch geändert am 04.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Kirche austreten, evangelisch, Kirche Austritt, Kirchenaustritt, christlich, Konfession, katholisch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020