Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier . Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-2200

    Telefon Festnetz: 04101 211-2201

    Telefon Festnetz: 04101 211-2202

    Telefon Festnetz: 04101 211-2203

    Fax: 04101 211-2299

    E-Mail: pf-standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2016

    Technisch geändert am 26.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

    Hinweise für Pinneberg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, soweit vorhanden: Taufbescheinigung, für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, soweit vorhanden: Taufbescheinigung, für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz - KiStG), Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein (Kirchenaustrittgesetz - KiAustrG)

    Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz - KiStG), Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein (Kirchenaustrittgesetz - KiAustrG)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Hinweise für Pinneberg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise für Pinneberg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kirche austreten, evangelisch, Kirche Austritt, Kirchenaustritt, christlich, Konfession, katholisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020