Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt

    Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

    Hinweise für Kiel: Kirchenein- u. -austritt

    Möglich ist auch eine notariell beglaubigte, kostenpflichtige Austrittswillensentscheidung, die im Original per Post zu übermitteln ist. Die Austrittsbescheinigung wird zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

    Hinweise für Kiel: Kirchenein- u. -austritt

    Bitte beachten Sie, dass dieser Sachbereich des Standesamtes nur mit Terminvereinbarungen arbeitet. Termine für Kirchenaustritte können bis zu acht Wochen im Voraus online gebucht werden unter der verlinkten Webseite. Gleichzeitig können frei gewordene Termine dort kurzfristig ebenfalls online gebucht werden. 
    Sollte eine Online-Buchung nicht möglich sein, können Sie über die Behördennummer 115 Kontakt zum Standesamt Kiel aufnehmen, um einen Kirchenaustritts-Termin telefonisch zu vereinbaren.

    Möglich ist in dringenden Fällen auch, rechtswirksam bei einem Notar kostenpflichtig eine beglaubigte Austrittserklärung abzugeben. 
    Die Anforderung von Kirchenaustritts-Bescheinigungen richten Sie bitte per Mail an standesamt@kiel.de . 

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 bis 13 Uhr Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden) Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-1021(Bürgertelefon)

    E-Mail: heirat@kiel.de

    E-Mail: standesamt@kiel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

    Hinweise für Kiel: Kirchenein- u. -austritt

    In Kiel ist keine Meldebestätigung erforderlich! 

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise für Kiel: Kirchenein- u. -austritt

    Die Ausstellung einer Zweitschrift ist mit 15 Euro Gebühr kostenpflichtig. Diese können Sie persönlich oder schriftlich (per Post, FAX oder online) unter der oben genannten Behördenanschrift beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer schriftlichen Beantragung eine Kopie Ihres Ausweises beilegen müssen. Die Zweitschrift wird in der Urkundenstelle ausgestellt und kann zu den dortigen Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Stichwörter

    christlich, Kirchenaustritt, Kirche austreten, Konfession, Kirche Austritt, evangelisch, katholisch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de