Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

    Namensänderung außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (BGB), also nicht z. B. auf Grund Eheschließung oder Ehescheidung.

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Änderung Ihres Familien- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht zum Beispiel bei Eheschließung oder -scheidung) begehren, müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

    Folgendes müssen Sie beachten:

    • Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
    • Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund oder Betreuer bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Vormundschaftsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
    • Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
    • Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung beziehungsweise die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt, Namensänderungsbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelholstein - Bereich V/4 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen Zuordnung Ansprechpartnerinnen im Standesamt: Frau Reisenauer A - HA Frau G. Rohwer HB - PL Frau C. Rohwer PM - Z

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Mittelholstein - Fachbereich V - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 21

    24594 Hohenwestedt

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 11

    25557 Hanerau-Hademarschen

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    24634 Padenstedt

    Bürgerbüro nur Di. von 15-18 Uhr geöffnet

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Raiffeisenturm 2

    24613 Aukrug

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4871 36-36

    Telefon Festnetz: +49 4871 36-0

    E-Mail: info@amt-mittelholstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis (als Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist).
    • Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG beziehungsweise Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen).
    • Beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen aktuellen Datums sein.
    • Falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch.
    • Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein behördliches Führungszeugnis.

    Bitte beachten Sie:
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskunft ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen erteilt die zuständige Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung oder die Namensfeststellung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung des Betroffenen zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English