Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

    Namensänderung außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (BGB), also nicht z. B. auf Grund Eheschließung oder Ehescheidung.

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Änderung Ihres Familien- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht zum Beispiel bei Eheschließung oder -scheidung) begehren, müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

    Folgendes müssen Sie beachten:

    • Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
    • Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund oder Betreuer bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Vormundschaftsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
    • Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
    • Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung beziehungsweise die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt, Namensänderungsbehörde).

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Bismarckstraße

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 594

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 185


    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße

    Bus: Linie 185

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-2200

    Telefon Festnetz: 04101 211-2201

    Telefon Festnetz: 04101 211-2202

    Telefon Festnetz: 04101 211-2203

    Fax: 04101 211-2299

    E-Mail: pf-standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2016 (von: Webservice, Stadt Pinnberg)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Block, Melanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis (als Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist).
    • Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG beziehungsweise Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen).
    • Beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen aktuellen Datums sein.
    • Falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch.
    • Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein behördliches Führungszeugnis.

    Bitte beachten Sie:
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Behörde.

    Hinweise für Pinneberg: Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

    individuell

    individuell

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskunft ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen erteilt die zuständige Behörde.

    Hinweise für Pinneberg: Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

    individuell

    individuell

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung oder die Namensfeststellung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung des Betroffenen zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)