Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Namensänderung außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (BGB), also nicht z. B. auf Grund Eheschließung oder Ehescheidung.
Beschreibung
Sofern Sie eine Änderung Ihres Familien- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht zum Beispiel bei Eheschließung oder -scheidung) begehren, müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.
Folgendes müssen Sie beachten:
- Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
- Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
- Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund oder Betreuer bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Vormundschaftsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
- Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
- Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung beziehungsweise die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt, Namensänderungsbehörde).
Ansprechpartner
Amt Ostholstein-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte Mo:08:00 - 12:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf Nächste Termine: - 03.04.2024 - 17.04.2024 - 15.05.2024 - 05.06.2024
Kontakt
Kontaktperson
Herr B. Busch (LVB)
Frau W. Dahm
Herr C. Drews (FBL FB1 Finanzen und EDV)
Frau A. Jacobs
Frau K. Karstens
Herr D. Lüdtke
Frau A. Lüth
Frau R. Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau B. Waldow-Reese
Frau N. Ahrens
Frau L.-C. Arndt
Frau M. Arndt
Frau M.-M. Wulf
Frau N.-M. Becker
Herr C. Busch
Frau C. El Basiouni
Herr O. Enzian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-214
Frau N. Falk
Frau L. Fuhl
Frau G. Gurke
Frau C. Henrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau M. Hinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-539
Herr Y. Holtz
Frau Ke. Karstens
Frau C. Keller
Frau N. Kröger-Wellendorf (FBL FB 2 Ordnung und Soziales)
Hausanschrift
Fax: 04528 9174-6200
Telefon Festnetz: 04528 9174-200
E-Mail: n.kroeger-wellendorf@amt-ostholstein-mitte.landsh.de
Frau S. Landt
Herr J. Lickfeld
Herr M. Lühr
Herr P. Mattus
Frau M. Mehnert
Herr C. Otto
Frau A.-C. Paßfall
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-521
Frau N. Reinhardt
Herr D. Schildknecht
Frau C. Schulz
Herr Ca. Schulz
Herr P. Strawe
Herr A. Vogel
Internet
erforderliche Unterlagen
- Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis (als Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist).
- Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG beziehungsweise Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen).
- Beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen aktuellen Datums sein.
- Falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch.
- Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein behördliches Führungszeugnis.
Bitte beachten Sie:
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Auskunft ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen erteilt die zuständige Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung oder die Namensfeststellung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung des Betroffenen zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein