Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.

    Beschreibung

    Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

    Bei Kindern

    • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
    • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
    • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
    • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

    Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

    • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
    • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
    • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
    • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

    Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

    Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

    Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

    • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
    • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Amt Schlei-Ostsee - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Holm 13

    24340 Eckernförde

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: mail@amt-schlei-ostsee.de

    Telefon Festnetz: +49 4351 7379-0

    Fax: +49 4351 7379-190

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2010 (von: Amt Schlei-Ostsee Webservice)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Amt Schlei-Ostsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
    • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

    Kosten

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Namensgebung, Einbenennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)