Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.

    Beschreibung

    Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

    Bei Kindern

    • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
    • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
    • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
    • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

    Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

    • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
    • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
    • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
    • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

    Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

    Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

    Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

    • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
    • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Amt Bokhorst-Wankendorf - Bereich I - Ordnung, Standesamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Kampstraße 1

    24601 Wankendorf

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und gerne nach Vereinbarung Dienstags geschlossen!

    Bankverbindung

    Amt Bokhorst-Wankendorf

    Empfänger: Amt Bokhorst-Wankendorf

    IBAN: DE27 2105 0170 0090 0019 00

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2010 (von: Mirko Witt)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Witt, Mirko)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
    • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

    Kosten

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Einbenennung, Namensgebung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)