Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.

    Beschreibung

    Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

    Bei Kindern

    • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
    • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
    • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
    • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

    Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

    • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
    • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
    • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
    • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

    Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

    Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

    Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

    • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
    • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Bismarckstraße

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 594

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 185


    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße

    Bus: Linie 185

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-2200

    Telefon Festnetz: 04101 211-2201

    Telefon Festnetz: 04101 211-2202

    Telefon Festnetz: 04101 211-2203

    Fax: 04101 211-2299

    E-Mail: pf-standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2016 (von: Webservice, Stadt Pinnberg)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Block, Melanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Hinweise für Pinneberg: Namensänderung (Namenserklärung)

    Personalausweis, ggf. Geburtsurkunde des Kindes oder die Scheidungsurkunde

    Personalausweis, ggf. Geburtsurkunde des Kindes oder die Scheidungsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
    • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

    Hinweise für Pinneberg: Namensänderung (Namenserklärung)

    Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.

    Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise für Pinneberg: Namensänderung (Namenserklärung)

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 €.

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Namensgebung, Einbenennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)