Geburtsnamen wiederannehmen
Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.
Beschreibung
Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Kindern
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.
Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.
Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:
- bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
- bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Britta Dieg-Loyek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-22
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: buergerbuero@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
Thekla Ganzert
Sarah Hochschild
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-19
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: hautpamt@amt-oldenburg-land.de
Jasmin Grage
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Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-34
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E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de
Ihor Artykula
Süleyman Büyükasik
Angelika Franz
Martina Hüttmann
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-17
E-Mail: rechnungen@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de
Nadine Germeroth-Fisler
Ivonne Köhn
Ilona Karmanova
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Telefon Festnetz: 04361 4937-24
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: wohngeld@amt-oldenburg-land.de
Evelyne Mühlmeister
Tanja Kording
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Fax: 04361 4937-20
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E-Mail: hauptamt@amt-oldenburg-land.de
Knut Plöger
Katja Richter-Glagow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-40
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: kaemmerei@amt-oldenburg-land.de
Olaf Roden
Stefanie Schmidt
Jan Sonnenkalb
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Fax: 04361 4937-20
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E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Annette Schön
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-35
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Sabrina Steenbock
Doreen van Bühren
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Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-12
Angela Steffien
Internet
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fax: 04361 4937-20
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
Kontaktperson
Svante Brunnlieb
Britta Dieg-Loyek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-22
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
Sarah Hochschild
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Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-38
E-Mail: standesamt@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: hauptamt@amt-oldenburg-land.de
Stichwörter
Anmeldung der Eheschließung, Eheschließung, heiraten, Heiratsurkunde, Hochzeit, Standesamt, Sterbefall, Unterlagen Hochzeit
erforderliche Unterlagen
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
- Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.
Kosten
Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Namensgebung, Einbenennung