Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.

    Beschreibung

    Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

    Bei Kindern

    • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
    • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
    • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
    • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

    Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

    • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
    • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
    • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
    • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

    Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

    Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

    Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

    • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
    • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

    Hinweise für Föhr-Amrum: Namensänderung (Namenserklärung)

    Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit.

    Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz auf der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I für Sie zuständig.

    Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz auf der Insel Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II für Sie zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Föhr-Amrum - Standesamt Föhr-Amrum I

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Gewerbegebiet
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: + 49 4681 5004-825

    Fax: +49 4681 5004-850

    E-Mail: standesamt1@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Standesamt Föhr-Amrum II

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Nebel, Mitte
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4682 9411-14

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41

    E-Mail: standesamt2@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
    • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

    Kosten

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Namensgebung, Einbenennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English