Geburtsnamen wiederannehmen
Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.
Beschreibung
Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Kindern
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.
Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.
Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:
- bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
- bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.
Hinweise für Föhr-Amrum: Namensänderung (Namenserklärung)
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit.
Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz auf der Insel Föhr ist das Standesamt Föhr-Amrum I für Sie zuständig.
Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz auf der Insel Amrum ist das Standesamt Föhr-Amrum II für Sie zuständig.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum I
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Jakobsen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-825
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: a.jakobsen@amtfa.de
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
Frau Levke Jessen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-827
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
E-Mail: l.jessen@amtfa.de
Frau Julia Schäfer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-815(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-815
E-Mail: j.schaefer@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum II
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Nebel, Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krahmer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: k.krahmer@amtfa.de
Frau Nicole Ingwersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-11
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: n.ingwersen@amtfa.de
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
Frau Heike Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: h.zimmermann@amtfa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
- Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.
Kosten
Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Namensgebung, Einbenennung