Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.

    Beschreibung

    Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

    Bei Kindern

    • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
    • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
    • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
    • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

    Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

    • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
    • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
    • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
    • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

    Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

    Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit, Hinweise HS

    Die Hinzufügung eines Namens kann widerrufen werden.

    Falls Sie eine sonstige Änderung Ihres Vornamens oder Namens wünschen, dann schauen Sie sich bitte die folgende Leistungsbeschreibung (Link) an:

    Die Hinzufügung eines Namens kann widerrufen werden.

    Falls Sie eine sonstige Änderung Ihres Vornamens oder Namens wünschen, dann schauen Sie sich bitte die folgende Leistungsbeschreibung (Link) an:

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

    Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

    • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
    • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Zuständigkeit, Hinweise HS

    Bei Namensänderungen/-erklärungen für Kinder wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Anmeldung und Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen für Kinder.

    Bei Namensänderungen/-erklärungen für Ehegatten/Erwachsene zur Bestimmung eines Ehenamens, zur Erklärung eines Doppelnamens oder nach Auflösung der Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, Namenserklärungen, Kirchenaustritte. 

    Bei Namensänderungen/-erklärungen für Kinder wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Anmeldung und Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen für Kinder.

    Bei Namensänderungen/-erklärungen für Ehegatten/Erwachsene zur Bestimmung eines Ehenamens, zur Erklärung eines Doppelnamens oder nach Auflösung der Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, Namenserklärungen, Kirchenaustritte. 

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Geburten und Sterbefälle

    Aktuelles

    Personenstandsurkunden können Sie nur online beantragen. In Ausnahmefällen ist ein schriftlicher Antrag möglich. Die Urkunden werden ausschließlich per Post zugeschickt. Wichtiger Hinweis: Die Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde muss in Kiel erstellt worden sein, ansonsten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Das Standesamt bietet Bürger*innen die Möglichkeit, folgende Urkunden online anzufordern: Anforderung Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift Geburtenregister Anforderung Eheurkunde / beglaubigte Abschrift Eheregister Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde Anforderung Sterbeurkunde Gesetz zur Selbstbestimmung Das Gesetz zur Selbstbestimmung tritt am 1. November 2024 in Kraft.  Ab dem 1. August 2024 können Anträge zum 1. November 2024 gestellt werden. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung schriftlich oder mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) bei dem Standesamt anzumelden, bei der die Erklärung abgegeben werden soll. Bitte wenden Sie sich postalisch an: Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Kommen Sie gerne mit Termin persönlich. Telefonische Terminvereinbarungen: Tel. 0431/ 901-2357 (montags bis mittwochs von 8.30 - 13 Uhr) oder  0431/901-2320 (donnerstags von 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr und freitags von 8.30 - 13 Uhr) oder per Mail an Namensaenderung@kiel.de Die Anmeldung ist gebührenfrei. Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist gebührenpflichtig und kostet 30 Euro.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnertag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-5055(Bürgertelefon)

    E-Mail: Sterbefallanzeige@kiel.de(Sterbefall)

    E-Mail: Geburten@kiel.de(Geburt)

    E-Mail: Namensaenderung@kiel.de(Namensänderung)

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Lehmann, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
    • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

    Kosten

    Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Namensgebung, Einbenennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)