Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.
Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.
Ansprechpartner
Amt Trittau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir haben nach vorheriger Terminvereinbarung gern für Sie geöffnet. Bitte wenden Sie sich für einen Termin zunächst an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Was erledige ich wo". Das Meldeamt erreichen Sie zur telefonischen Terminvereinbarung am besten täglich in der Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr oder schreiben Sie dem Meldeamt eine E-Mail an EMA@Trittau.de. So erreichen Sie uns: Gemeinde Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau Telefon: 04154-80790 (Zentrale) Telefax: 04154-807975 E-Mail: Info@Trittau.de
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Auszeichnung