Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
    Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.

    Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.

    Hinweise für Barsbüttel: Kommunale Ehrungen

    Allgemeine Informationen

    Der Ehrenpreis der Gemeinde Barsbüttel


    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel will sowohl das aktive ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde fördern als auch besondere Verdienste einzelner Bürgerinnen und Bürger oder Vereine in angemessener Weise in die Öffentlichkeit tragen.

    Die Gemeinde Barsbüttel kann Personen oder Vereine, die sich durch außergewöhnliches, ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Barsbüttel ausgezeichnet haben oder sich besondere Verdienste erworben haben oder sich durch ehrenhaftes Verhalten (Zivilcourage) ausgezeichnet haben, in besonderem Maße ehren.

    Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Barsbüttel sind berechtigt, der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher Vorschläge für die Ehrung gemäß nachfolgender Richtlinien zu unterbreiten.

    Die Vorschläge sind schriftlich (auch per E-Mail) mit ausführlicher Begründung, Angaben über die zu ehrende Person/ den zu ehrenden Verein und genaue Beschreibung deren ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. deren ehrenhaftem Verhalten oder deren Verdienst bis zum 31. März des Kalenderjahres bei der Gemeinde Barsbüttel, an Frau Nadja-Bianka Bartosek, einzureichen.

    Vorschläge, die in den zurückliegenden Jahren keine Berücksichtigung fanden, können wieder neu vorgeschlagen werden.



    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.

    Hinweise für Barsbüttel: Kommunale Ehrungen

    An den Bürgervorsteher, Herrn Henri Schmidt, als Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel (Sprechzeiten nach Vereinbarung) oder an Frau Nadja-Bianka Bartosek im Sekretariat des Bürgermeisters.

    Ansprechpartner

    Bürgervorsteher

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiefenhoferplatz 1

    22885 Barsbüttel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 040 67072-193

    Fax: 040 67072-102

    E-Mail: henri.schmidt@barsbuettel.landsh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sekretariat des Bürgermeisters

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English