Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
    Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.

    Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag           8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag         8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag             8 - 12 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2013 (von: Tofaute, Jan)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Tofaute, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag           8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag         8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag             8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag           7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag         7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag             7-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 3201-0

    Fax: +49 431 3201-145

    E-Mail: gemeinde@altenholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2011 (von: Gemeinde Altenholz Webservice)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Tofaute, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)