Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
    Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.

    Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.

    Ansprechpartner

    Amt Nordsee-Treene

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 19

    25866 Mildstedt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!) Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 9920

    Fax: 04841 992255

    E-Mail: info@amt-nordsee-treene.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)