Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
    Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.

    Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 1.1 Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Nielsen-Straße 1

    25980 Sylt

    Parkplatz: Parkplatz P 5 - Stephanstraße 12D
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz P 8 Andreas-Nielsen-Straße 3
    Gebühren: ja

    ÖPV - Bus - Haltestelle: "Alte Post"

    Bus: Linie: 3a

    Bus: Linie 1

    Bus: Linie: 4

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag                        08:00 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                14:00 - 17:00 Uhr Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851-220(Leitung)

    Telefon Festnetz: 04651 851999(EDV / IT)

    Telefon Festnetz: 04651 851-227(Gremiendienst)

    Telefon Festnetz: 04651 851-228(Gremiendienst)

    Telefon Festnetz: 04651 851-313(Liegenschaften)

    Telefon Festnetz: 04651 851-0(Zentrale)

    Telefon Festnetz: 04651 851-223(Digitalisierung)

    E-Mail: zentrale.dienste@gemeinde-sylt.de

    Stichwörter

    IT, Kommunalpolitik, Liegenschaften, Liegenschaftsverwalten, Liegenschaften, Postannahme, Postdienst, Poststelle, Selbstverwaltung, Sitzung, Sitzungen, Sitzungsdienst, Telefonzentrale, Zentrale

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2019 (von: Ghiladi, Heike)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Scotti, Norman)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Landschaft Sylt

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Nielsen-Str. 1

    25980 Sylt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 08:00 - 12:30 Uhr Mo.-Do. 14:00 - 17:00 Uhr Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4651 851-0

    Fax: +49 4651 851-290

    E-Mail: info@gemeinde-sylt.de

    Weitere Informationen

    Die Aufgaben des Amts Landschaft Sylt werden von der Gemeinde Sylt getätigt. Die Zuständigkeiten finden Sie unter "Gemeinde Sylt" in den entsprechenden Abteilungen.

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)