Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.
Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
- Haltestelle: ZOB am Schulzentrum
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fehr (Standesbeamtin)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21510 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009231
E-Mail: c.fehr@amt-buechen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, telefonisch oder per Mail.
Stichwörter
Standesamt
Zentrale Dienste, Bildung und Organisation
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
Linie:- Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Linie:- Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kriegs
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009219
Fax: 04155 8009-999
E-Mail: C.Kriegs@amt-buechen.de
Frau Bruns (Personalstelle)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009270
E-Mail: s.bruns@amt-buechen.de
Frau Peters (Vorzimmer Bürgermeister)
Herr Benthien (Zentrale Steuerung)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009218
Fax: 04155 8009999
E-Mail: u.benthien@amt-buechen.de
Frau Ilicic (Zentrale Poststelle)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009-999
Telefon Festnetz: 04155 8009-0
E-Mail: info@amt-buechen.de
Internet
Öffentlichkeit und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
Linie:- Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Linie:- Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dr. Bohlmann
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009215
E-Mail: h.bohlmann@gemeinde-buechen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Auszeichnung