Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.
Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.
Ansprechpartner
Fachdienst 11 - Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Geesthacht, Markt
Bus: 539
Bus: 139
Bus: 8896
Bus: 639
Bus: 638
Bus: 339
Bus: 8800
Bus: 8870
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Internet
Formulare
Vorschlag Ehrung für besondere Verdienste von Bürgerinnen und Bürger
Stadt Geesthacht (Rathaus)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geesthacht, Markt
Linien:- Bus: 639
- Bus: 8870
- Bus: 339
- Bus: 539
- Bus: 139
- Bus: 8896
- Bus: 638
- Bus: 8800
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Nele Klaper
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Auszeichnung