Gewässeraufsicht
Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.
Beschreibung
Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.
Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Preetz-Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Erweiterte Sprechzeiten (Team für Bürgerdienste): Dienstag: morgens ab 07.00 Uhr Donnerstag: abends bis 19.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sturmflut, Oberflächenwasser, Überschwemmung, Trinkwasserhygiene