Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.

    Beschreibung

    Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.

    Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Natur und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Trinkwasserhygiene, Überschwemmung, Oberflächenwasser, Sturmflut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English