Gewässeraufsicht
Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.
Beschreibung
Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.
Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: wasserbehoerde@luebeck.de
Internet
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Oberflächenwasser, Sturmflut, Überschwemmung, Trinkwasserhygiene