Anmeldung einer Erdbestattung
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen
Ansprechpartner
Baubetriebshof und öffentliches Grün
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Genehmigung von Steinmetzarbeiten
Die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und Grabgegenständen bedarf einer Genehmigung der Stadt Glinde. Hierzu gehören auch Nachschriften, Instandsetzungen und das Entfernen des Grabmals oder der Grabgegenstände.
Mit der Ausführung von Steinmetzarbeiten darf nur eine Firma beauftragt werden, die von der Stadt Glinde zugelassen ist.
Der Antrag ist vor Ausführung der Arbeiten auf einem amtlichen Vordruck mit maßstabsgerechten Zeichnungen einzureichen. Sie müssen Vorder- und Seitenansicht, ggf. Rückansicht, Grund und Schnitt im Maßstab 1:10 und Schriftzeichen in natürlicher Größe darstellen und Angaben enthalten, über Material, Bearbeitung, Konstruktion sowie Art, Anordnung und ggf. Farbgebung der Schrift.
Die in der Graburkunde enthaltenen Grabmalbestimmungen sind einzuhalten.
Die Stadt Glinde kann mit Rücksicht auf den Ort der Aufstellung, auf dessen Nachbarschaft oder auf bereits vorhandene Grabgegenstände besondere Auflagen für die Gestaltung der
Grabmale machen. Grabmale und Grabgegenstände müssen so ausgeführt sein, dass eine dauernde Standsicherheit gegeben ist. Der Nutzungsberechtigte haftet nach §§ 836, 837 BGB für die Standsicherheit.
Alle Grabsteine auf mehrstelligen Wahlgräbern müssen ein Fundament haben (s. hierzu § 20 der Friedhofssatzung der Stadt Glinde vom 10.04.2000 - Anlage). Die Richtlinien für das Fundamentieren und versetzen von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabstätten, neueste Auflage, sind anzuwenden. Jeder Fundamentstein ist zu verdübeln; bei einer Breite über 60 cm muß das Oberteil mit 2 Dübeln versehen sein. Die Fugen sind aufzuspitzen und mit Zementmörtel der Gruppe III zu verstreichen. Für Dübel darf nur nichtrostendes Material wie Messing, Bronze, stark verzinktes Eisen verwendet werden. Länge der Dübel 20 cm, die je zur Hälfte in Ober- und Unterteil eingebaut werden müssen. Die Dübel müssen vor Anfuhr zum Friedhof fest im Grabmal verankert sein.
Ein genehmigtes Grabmal darf erst dann aufgestellt werden, wenn es vorher von den zuständigen Mitarbeitern auf Einhaltung der Bestimmungen geprüft worden ist.
Der Nutzungsberechtigte hat sich dem Auftragnehmer gegenüber als solcher auszuweisen.
Die umseitige Eintragung der Grabmale und der Grabbrief-Nr. ist anhand der / des von dem Nutzungsberechtigten vorgelegten Grabnachweiskarte bzw. Grabbriefes von dem Auftragnehmer vorzunehmen. Diese Eintragung ist für die Stadt Glinde bindend und wird von dieser auf ihre Richtigkeit nicht mehr geprüft.
Erklärung zur anonymen Beisetzung
Erklärung zur Übernahme der Friedhofsgebühren
Einverständniserklärung zur Beisetzung
Antrag auf Umbettung
Terminanmeldung Beisetzung
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Bestattung
Kosten
Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 08.10.2020
Stichwörter
Feuerbestattung, Bestattung, Beerdigung, Eintritt des Todes, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen