Bestattung Anmeldung Erdbestattung

    Anmeldung einer Erdbestattung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich

      • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
      • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
      • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
      • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

      Ansprechpartner

      Amt Boostedt-Rickling

      Adresse

      Hausanschrift

      Twiete 9

      24598 Boostedt

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Hausanschrift

      Dorfstraße 34

      24635 Rickling

      Außenstelle der Amtsverwaltung

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 14.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 14.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 4393 9976-0

      Telefon Festnetz: 04328 179-0

      Fax: +49 4393 9976-50

      E-Mail: info@amt-boostedt-rickling.de

      Zahlungsweisen

      Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Girocard, Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein

      Bankverbindung

      Amt Boostedt-Rickling

      Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

      IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22

      BIC: NOLADEF1SHO

      Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

      Amt Boostedt-Rickling

      Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

      IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80

      BIC: GENODEF1NSH

      Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG

      Version

      Technisch erstellt am 14.12.2009

      Technisch geändert am 15.01.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      erforderliche Unterlagen

      Für die Bestattung

      • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise für Schleswig-Holstein: Bestattung

      Kosten

      Es fallen Gebühren an für

      • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
      • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
      • weitere notwendige Amtshandlungen,
      • Ausstellung eines Leichenpasses

      Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

      Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

      Gültigkeitsgebiet

      Schleswig-Holstein

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 08.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 13.05.2009

      Technisch geändert am 17.12.2024

      Stichwörter

      Erdbestattung, Eintritt des Todes, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Beerdigung, Feuerbestattung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 30.10.2020