Bestattung Anmeldung Erdbestattung

    Anmeldung einer Erdbestattung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich

      • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
      • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
      • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
      • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

      Ansprechpartner

      Sachgebiet Ordnungsamt und Gewerbe

      Adresse

      Hausanschrift

      Bismarckstraße 8

      25421 Pinneberg

      Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Gebühren: ja


      Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Gebühren: ja


      Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Gebühren: ja

      Bushaltestelle Bismarckstraße

      Bus: Linie 6663

      Bus: Linie 594

      Bus: Linie 285

      Bus: Linie 185


      Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße

      Bus: Linie 185

      Bus: Linie 6663

      Bus: Linie 285

      Bus: Linie 594

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .

      Version

      Technisch erstellt am 01.03.2021 (von: Zynda, Cora)

      Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Interwies, Inga)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Sachgebiet Stadtfriedhof

      Adresse

      Hausanschrift

      Hogenkamp 34a

      25421 Pinneberg

      Öffnungszeiten

      Die Öffnungszeiten finden Sie hier

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 04101 211-5800

      Telefon Festnetz: 04101 211-5801

      Telefon Festnetz: 04101 211-5802

      Fax: 04101 211-5899

      E-Mail: friedhof@ksp.pinneberg.de

      Version

      Technisch erstellt am 02.03.2021 (von: Zynda, Cora)

      Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Interwies, Inga)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Für die Bestattung

      • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

      Hinweise für Pinneberg: Bestattung

      Keine

      Keine

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise für Schleswig-Holstein: Bestattung

      Fristen

      Hinweise für Pinneberg: Bestattung

      Ca. 9 Tage nach dem Tod wir bestattet.

      Ca. 9 Tage nach dem Tod wir bestattet.

      Kosten

      Es fallen Gebühren an für

      • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
      • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
      • weitere notwendige Amtshandlungen,
      • Ausstellung eines Leichenpasses

      Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

      Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

      Hinweise für Pinneberg: Bestattung

      Die entstehenden Kosten für die Grabpflegeleistungenbei der Stadt Pinneberg finden Sie in der Gebührensatzung.

      Die entstehenden Kosten für die Grabpflegeleistungenbei der Stadt Pinneberg finden Sie in der Gebührensatzung.

      Gültigkeitsgebiet

      Schleswig-Holstein

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 08.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

      Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Bergmann, Katina)

      Stichwörter

      Feuerbestattung, Bestattung, Beerdigung, Eintritt des Todes, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)