Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Hinweise für Lübeck: Bestattung - Friedhöfe


    Alle Informationen zu Grabplätzen und Bestattungsarten entnehmen Sie bitte: Bestattungen Lübecker Friedhöfe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Lübeck: Bestattung - Friedhöfe


    Wenn es keine Angehörigen des Verstorbenen gibt, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck aufzunehmen.

    Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
    Sophienstraße 2-8
    23539 Lübeck

    Telefon: +49 451122-5309, +49 451 122-5399

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: Bestattungen

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhofsallee 83

    23554 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Im öffentlichen Verkehrsraum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 1 (Friedhofsverwaltung)
      Linie:
      • Bus: Linie 7
    • Haltestelle: Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 3 (Kapelle 2)
      Linie:
      • Bus: Linie 7
    • Haltestelle: Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 2 (Kapelle 1)
      Linie:
      • Bus: Linie 7

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Fax: +49 451 122951-6753

    E-Mail: friedhoefe@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Bestattungsvollmachten
    Grabmalantrag

    Stichwörter

    Abräumung, Abschied, Anerkanntes Grab, Aufbahrung, Aufbewahrung, Auflösung, Auftrag, Ausbettung, Ausgrabung, Aushub, Begräbnis, Beisetzung, Bestattung, Bestattungsgesetz, Ehrenbürger, Ehrengrab, Ehrengrabstätte, Einebnung, Einfassung, Entsorgung, Erwerb, Feier, Feierraum, Feierräume, Formular, Friedhof, Friedhöfe, Friedhofsformular, Friedhofsgebührensatzung, Friedhofsordnung, Friedhofspflege, Friedhofsrecht, Friedhofssatzung, Friedhofsverwaltung, Friedomat, Gebührensatzung, Gesetz, Gewalt, Grab, Grabablauf, Grabauflösung, Grabaushub, Grabauswahl, Grabberatung, Grabeinebnung, Grabeinfassung, Grabeinziehung, Gräbergesetz, Grabmal, Grabpflege, Grabstätte, Grabstätten, Grabstättenberatung, Grabstättenwahl, Grabstein, Grabsteinabräumung, Grabsteinentsorgung, Grabsuche, Grabvergabe, Grabverlängerung Nutzungsfriedhöfe, Grabverzicht, Grabvorsorge, Grabwahl, Gruft, Islamisch, KAG, Kapelle, Kommunalabgabengesetz, Körperbestattung, Kostenübernahmeerklärung, Krieg, Kriegsgrab, Lagerung, Leichenhalle, Leichentuch, Muslimisch, Recht, Rechtsgrundlagen, Rituell, Ruherecht, Sarg, Sargbestattung, Satzung, Sauberhalten, Sterbefall, Termin, Terminvergabe, Tod, Todesfall, Trauer, Trauerfall, Trauerfeier, Umbettung, ungepflegt, Urne, Urnenaufbewahung, Urnenbeisetzung, Urnenlagerung, Verlängerung, Vertiefung, Verzicht, Vollmacht, Vorauserwerb, Vorsorge für den Todesfall, Waschraum, Waschung

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübeck: Bestattung - Friedhöfe


    Unter folgenden Link finden Sie die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Feuerbestattung, Eintritt des Todes, Bestattungsunternehmen, Beerdigung, Bestattung, Erdbestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English