Bestattung
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Hinweise für Kiel: Spezialisierung Bestattungskosten
Für Feuerbestattungen in Kiel ist zuständig die Feuerbestattungen S-H GmbH, Krematorium, Eichhofstraße 52, 24116 Kiel. Tel. 0431/399099-0, Fax 0431/399099-99.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Spezialisierung Bestattungskosten
Soweit Angehörige Verstorbener nicht bekannt sind, wenden Sie sich in Kiel bitte an das Stadtamt, Sachbereich Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten als zuständige Ordnungsbehörde.
Das Stadtamt, Sachbereich Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, Namenserteilungen und -erklärungen, Vaterschaftsanerkennungen ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden zuständig.
Zur Klärung der Übernahme von Bestattungskosten sind in Kiel nachfolgende Punkte zu prüfen:
- Hat die verstorbene Person bereits Sozialleistungen bezogen? Dann wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe, die bis zum Tod laufende Hilfe gewährt hat. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte den letzten Leistungsbescheiden.
- Wurden Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen? Setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung in Verbindung.
- Wurden bisher keine Leistungen bezogen und übersteigen mögliche Bestattungskosten die vorhandenen finanziellen Mittel der verstorbenen Person und der Angehörigen? Dann können bei der Arbeitsgruppe Hilfen zum Lebensunterhalt des Amtes für Soziale Dienste entsprechende Anträge gestellt werden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz: Fabrikstraße
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Fabrikstraße
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linie:- Bus: Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstags von 08.30 - 13.00 Uhr und donnerstags von 8.30 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 431 901-62181
E-Mail: gefahrenabwehr@kiel.de
Kontaktperson
Buchstaben A - F
Telefon Festnetz: +49 431 901-2185
Buchstaben G - M
Telefon Festnetz: +49 431 901-2192
Buchstaben N - Z
Telefon Festnetz: +49 431 901-4293
erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 08.10.2020
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Bestattung, Beerdigung, Eintritt des Todes, Erdbestattung, Feuerbestattung