Bestattung Anmeldung Erdbestattung

    Anmeldung einer Erdbestattung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

    Beschreibung

    In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
    • Anonyme Bestattung

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

    Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

    • nicht vorhanden,
    • nicht zu ermitteln, 
    • nicht auffindbar.

    oder

    • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

    und

    • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich

      • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
      • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
      • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
      • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

      Ansprechpartner

      Stadt Flensburg - Wirtschaftliche Sozialhilfe

      Adresse

      Postanschrift

      24931 Flensburg

      Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

      Hausanschrift

      Rathausplatz 1

      24937 Flensburg

      Öffnungszeiten

      Nach Terminvereinbarung Montag, Donnerstag, Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Dienstag und Mittwoch geschlossen

      Kontakt

      Version

      Technisch erstellt am 29.05.2019

      Technisch geändert am 11.05.2022

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Stadt Flensburg - Ordnungsverwaltung

      Adresse

      Hausanschrift

      Schleswiger Str. 66

      24941 Flensburg

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Postanschrift

      24931 Flensburg

      Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

      Öffnungszeiten

      Dienstag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag Nachmittag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 0461 85-0

      Fax: 0461 85-2992

      E-Mail: ordnungsverwaltung@flensburg.de

      Internet

      Stichwörter

      Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung

      Version

      Technisch erstellt am 16.05.2022

      Technisch geändert am 10.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Flensburger Friedhöfe

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Friedenshügel 45

      24941 Flensburg

      Flensburger Friedhöfe - Anstalt des öffentlichen Rechts auf dem Friedhof Friedenshügel

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 0461 85-0

      Fax: 0461 85-2508

      E-Mail: friedhofsbuero@flensburg.de

      Version

      Technisch erstellt am 08.10.2009

      Technisch geändert am 18.05.2022

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      erforderliche Unterlagen

      Für die Bestattung

      • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise für Schleswig-Holstein: Bestattung

      Kosten

      Es fallen Gebühren an für

      • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
      • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
      • weitere notwendige Amtshandlungen,
      • Ausstellung eines Leichenpasses

      Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

      Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

      Gültigkeitsgebiet

      Schleswig-Holstein

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen) am 08.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 13.05.2009

      Technisch geändert am 17.12.2024

      Stichwörter

      Erdbestattung, Eintritt des Todes, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Beerdigung, Feuerbestattung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 30.10.2020