Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Hinweise für Südtondern: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Süderlügum

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    25923 Süderlügum

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Leck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7-9

    25917 Leck

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

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    Bürgerbüro Risum-Lindholm

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 260

    25920 Risum-Lindholm

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

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    Bürgerbüro Niebüll - Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de