Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Hinweise für Kiel: Auskunftssperren

    In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden:

    • Rathaus
    • Stadtteilbürgerämter

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefe Allee 45

    24149 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Strohredder, Ivensring

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64479

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenberger Allee 2c

    24146 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkraum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiener Allee, Teplitzer Allee

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64852

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Schanze 45

    24159 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brauner Berg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64499

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Skandinaviendamm 299

    24109 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Schumacher-Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amrumring 2

    24107 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sylter Bogen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-62716

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kiel: Auskunftssperren

    Es wird empfohlen den Antrag vor Ort bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aufzunehmen zu lassen. Diesbezüglich muss ein Termin vereinbart werden. Der Antrag kann auch schriftlich eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de