• Wensin (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Urkunden Beglaubigung durch Apostille

Apostille

Eine Apostille ist eine bestimmte Form der Beglaubigung (Beispiel: Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Urkunde) .

Beschreibung

Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt.

Beglaubigt wird

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin/der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.

Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille:

  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich.
  • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

Hinweise für Segeberg: Apostille

  • Datum: 16.07.2024 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde


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Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Zuständigkeit

In Schleswig-Holstein richtet sich die Zuständigkeit nach der Herkunft der Urkunde. Im Einzelnen zuständig ist:

  1. das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hinsichtlich aller öffentlichen Urkunden, die im Land Schleswig-Holstein ausgestellt worden sind, mit Ausnahme der nachfolgend unter den Nummern 2 bis 4 genannten und der von Dienststellen des Bundes ausgestellten Urkunden. Der Beglaubigung durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport geht in der Regel eine Vorbeglaubigung durch die Verwaltung des Kreises/der kreisfreien Stadt voraus, in dessen/deren Bezirk die Urkunde ausgestellt worden ist, so zum Beispiel bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie bei Meldebescheinigungen.
  2. das Ministerium für Justiz und Gesundheit hinsichtlich aller öffentlichen Urkunden, die in seinem Geschäftsbereich und im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit ausgestellt worden sind, mit Ausnahme der nachfolgend unter den Nummern 3 und 4 genannten Urkunden.
  3. die Landgerichtspräsidenten in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck jeweils hinsichtlich der in ihrem Geschäftsbereich und der von den Notaren, die in ihrem Bezirk ihren Amtssitz haben, ausgestellten öffentlichen Urkunden.
  4. die Amtsgerichtspräsidenten in Kiel und Lübeck jeweils hinsichtlich der in ihrem Geschäftsbereich ausgestellten Urkunden.

Ansprechpartner

Kreis Segeberg - Ausländer- und Asylangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Es gilt Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 03.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

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Postfach 7125

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-2833

E-Mail: poststelle@im.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 04.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Adresse

Hausanschrift

Lorentzendamm 35

24103 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 7145

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-3870

E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 26.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Zu beglaubigende Urkunde/n sowie
  • Personalausweis oder Reisepass.

Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. Gerade dann sollten Sie die Vollständigkeit und Beglaubigungsfähigkeit Ihrer Unterlagen vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle abstimmen, damit unnötiger Zeit- und Wegeaufwand vermieden wird.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die ausgestellten Apostillen/Beglaubigungen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, wenn die Urkunden nicht mehr gültig sind. Dies kann unter anderem bei Meldebescheinigungen oder Ehefähigkeitszeugnissen der Fall sein. Wie aktuell die Urkunden sein müssen, erfahren die Antragsteller/innen bei der konsularischen Vertretung des jeweiligen Staates.

Kosten

Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Urkunde beträgt 20,00 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Beglaubigung von Urkunden und Apostillen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (AA) erfahren Sie, welche Länder im Einzelnen dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

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