Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Eheurkunde
Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Ansprechpartner
Amt Viöl - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Persönliche Termine gerne auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Vom 24 . Dezember 2024  bis 1. Januar 2025  bleiben das Bürgerbüro und das Standesamt des Amtes Viöl geschlossen. Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04843 2090-96
E-Mail: standesamt@amt-vioel.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Fristen
Antragsfrist: 80 Jahre (Eheurkunden können bei Standesamt bis zu 80 Jahre nach der Eheschließung angefordert werden. Anschließend sind Auskünfte aus dem Eheregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Eheurkunde
Antragsfrist: 80 Jahre (Eheurkunden können bei Standesamt bis zu 80 Jahre nach der Eheschließung angefordert werden. Anschließend sind Auskünfte aus dem Eheregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.)
Kosten
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Eheurkunde
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 20.06.2024
Stichwörter
Urkunde nachbestellen, Heiratsurkunde, Trauung, Hochzeit, Lebenspartnerschaftsurkunde, mehrsprachige Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde, Heirat, Ausstellung einer Eheurkunde, internationale Eheurkunde