Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    Einbürgerung

    Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
    • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
    • Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
    • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
    • Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
    • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

    Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

    Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

    Hinweise für Ostholstein: Einbürgerung

    Erklärvideo zur Einbürgerung

    Einbürgerung bedeutet nicht nur Reisefreiheit und freie Berufswahl, sondern vor allem auch vollständige politische und gesellschaftliche Teilhabe. 

    Erklärvideo zur Einbürgerung

    Einbürgerung bedeutet nicht nur Reisefreiheit und freie Berufswahl, sondern vor allem auch vollständige politische und gesellschaftliche Teilhabe. 

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    Erklärvideo zum Thema Einbürgerung

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    Online-Dienste

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    Zuständigkeit


     
    An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
     

    Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -

    https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html

    Ansprechpartner

    Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein - Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-292

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-360

    E-Mail: zuwanderungsbehoerde@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Kosten

    • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
    • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de