Parteieigenschaft Feststellung

    Politische Partei: Gründung

    Die Gründung einer neuen Partei unterliegt bundesrechtlichen Vorgaben. Informationen hierüber erteilen das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundeswahlleiter.

    Beschreibung

    Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit in der gesamten Bundesrepublik oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will.

    Eine Partei muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere

    • nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,
    • nach der Zahl ihrer Mitglieder und
    • nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit

    eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

    Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundeswahlleiter informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Politik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)