Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Hinweise für Bösdorf: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf
Nachdem die Bundestagswahl im September 2017 erfolgreich durchgeführt worden ist, steht auch schon die nächste Wahl bevor. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Plön sowie der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf sind aufgerufen, die Kandidaten für den Plöner Kreistag, der Ratsversammlung der Stadt Plön und die jeweiligen Gemeindevertretungen zu wählen.
Der Wahltag ist auf
Sonntag, den 06. Mai 2018
von 8:00 bis 18:00 Uhr
festgesetzt worden.
Damit auch für diese Wahl eine erfolgreiche Durchführung garantiert ist, werden wieder freiwillige Wahlberechtigte gesucht, die sich als Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen für die insgesamt 9 Wahllokale der Stadt Plön sowie den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zur Verfügung stellen. Der Aufruf richtet sich auch an unsere Erstwähler/innen.
Freiwillige Meldungen werden vom Wahlamt im Plöner Rathaus unter den Rufnummern 04522 505-759 und 505-721 (Wahlamt) bzw. 505-0 (Telefonzentrale) oder per E-Mail an karsten.hartz@ploen.de entgegengenommen.
Für jeden der neun allgemeinen Wahlbezirke werden acht Mitglieder berufen, von denen dann am Wahlsonntag je vier am Vor- und am Nachmittag nach Absprache im Wahlvorstand eingesetzt werden. Nur zur Eröffnung der Wahlhandlung am Morgen und zum Auszählen der Stimmen ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für den Wahldienst wird eine Entschädigung gezahlt. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das Wahlamt.
Die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in den entsprechenden Gemeinden mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren haben.
Damit zügig ein korrektes Ergebnis erreicht wird, werden die Wahlvorstände auch bei den kommenden Wahlen wieder ebenso mit erfahrenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wie mit jüngeren Wählerinnen und Wählern besetzt werden.
Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Ansprechpartner
Stadt Plön
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Mark Westerwelle
Internet
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wählerin, Wahl, Wahlhelferin, Verpflichtung, Wähler, Kommunalwahl, Wahlhelfer, verpflichten, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl
Metainformation
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