Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Hinweise für Bösdorf: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf

     Nachdem die Bundestagswahl im September 2017 erfolgreich durchgeführt worden ist, steht auch schon die nächste Wahl bevor. Die Bürgerinnen und Bürger  der Stadt Plön sowie der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf sind aufgerufen, die Kandidaten für den Plöner Kreistag, der Ratsversammlung der Stadt Plön und die jeweiligen Gemeindevertretungen zu wählen.

    Der Wahltag ist auf

    Sonntag, den 06. Mai 2018
    von 8:00 bis 18:00 Uhr


    festgesetzt worden.

    Damit auch für diese Wahl eine erfolgreiche Durchführung garantiert ist, werden wieder freiwillige Wahlberechtigte gesucht, die sich als Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen für die insgesamt 9 Wahllokale der  Stadt Plön sowie den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zur Verfügung stellen. Der Aufruf richtet sich auch an unsere Erstwähler/innen.

    Freiwillige Meldungen werden vom Wahlamt im Plöner Rathaus unter den Rufnummern 04522 505-759 und 505-721 (Wahlamt) bzw. 505-0 (Telefonzentrale) oder per E-Mail an karsten.hartz@ploen.de entgegengenommen.

    Für jeden der neun allgemeinen Wahlbezirke werden acht Mitglieder berufen, von denen dann am Wahlsonntag je vier am Vor- und am Nachmittag nach Absprache im Wahlvorstand eingesetzt werden. Nur zur Eröffnung der Wahlhandlung am Morgen und zum Auszählen der Stimmen ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für den Wahldienst wird eine Entschädigung gezahlt. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das Wahlamt.

    Die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in den entsprechenden Gemeinden mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren haben.

    Damit zügig ein korrektes Ergebnis erreicht wird, werden die Wahlvorstände auch bei den kommenden Wahlen wieder ebenso mit erfahrenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wie mit jüngeren Wählerinnen und Wählern besetzt werden.
     

    Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

    Ansprechpartner

    Stadt Plön

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßberg 3 - 4

    24306 Plön

    Kontakt

    Fax: +49 4522 505-69

    Telefon Festnetz: +49 4522 505-0

    E-Mail: info@ploen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

    https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wählerin, Wahl, Wahlhelferin, Verpflichtung, Wähler, Kommunalwahl, Wahlhelfer, verpflichten, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English