Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Ansprechpartner
Wahlbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Linie:- Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
- Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
Linie:- Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04155 8009233
Telefon Festnetz: 04155 8009230
Fax: +49 4155 8009-999
E-Mail: wahlen@amt-buechen.de
Kontaktperson
Herr Juhl (Fachbereichsleiter)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009230
Fax: 04155 8009999
E-Mail: ordnungsamt@amt-buechen.de
Frau Schedlich
Internet
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Europawahl, Bundestagswahl, Wählerin, Verpflichtung, Wahlhelfer, Kommunalwahl, Wahlhelferin, verpflichten, Wähler, Landtagswahl, Wahl